Redispatch

Unser Stromnetz arbeitet mit 50Hz, was bedeutet, dass pro Sekunde 50mal die Richtung geändert wird. Schwanken Erzeugung und Verbrauch, wirkt sich das auf die Frequenz aus. Bei zu wenig Leistung fällt die Frequenz, bei zu viel Leistung steigt die Frequenz. Um die Frequenz stabil zu halten, müssen Erzeugung und Verbrauch somit im Gleichgewicht sein.

Wenn es zu einem Ungleichgewicht von Nachfrage (Verbrauch) und Angebot (Erzeugung) kommen würde, müssen die Übertragungsnetzbetreiber die Stabilität sicherstellen. Diese Übertragungsnetzbetreiber sind für die überregionale Versorgung im Höchstspannungsbereich zuständig.

Früher wurde das über die zentrale Regelung eines großen Kraftwerks umgesetzt, das war der Redispatch 1.0. Durchsteigendes Umweltbewusstsein speisen nun immer mehr Anlagen erneuerbar Energie dezentral ein. Im Gegensatz zum Kraftwerk, gibt es für diese Anlagen keinen Fahrplan. Die erzeugte Energie hängt viel mehr von Umwelteinflüssen wie Solarstrahlung und Windgeschwindigkeit ab. Nun reicht es auch nicht mehr aus dem Kraftwerk herunterzufahren. Vielmehr werden nun auch die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien heruntergeregelt – hierspricht man vom Redispatch 2.0. Im Vergleich zum Redispatch 1.0 sind nun wesentlich mehr Akteure beteiligt. Früher gab es den Übertragungsnetzbetreiber, den Einsatzverantwortlichen und den Anlagenbetreiber. Nun werden zusätzlich verschiedene Verteilnetzbetreiber und unterschiedliche Anlagenbetreiber einbezogen. Die Verteilnetzbetreiber beziehen den Strom vom Übertragungsnetzbetreiber und leiteten ihn mit der notwendigen Spannung an den Endverbraucher weiter. Unter Anlagenbetreiber ist nun auch nicht mehr ein Kraftwerk zu verstehen, sondern Solar- und Windkraftanlagenbetreibende. Diese Anlagenbetreiber werden für die Einspeisung vergütet. Wird die Anlage zur Sicherung der Netzstabilität abgeschaltet, entgeht ihnen die Einspeisevergütung. Um das auszugleichen, wird ihnen ein Entgelt für die Nicht-Einspeisung gezahlt, wir sprechen hier von Ausfallarbeit, welche entschädigt wird.¹ Deren Vergütung steht am Ende der Redispatch 2.0 -prozesse. Zur Sicherstellung der Netzstabilität ist eine Regelung der Anlagen notwendig, wofür der Betreiber entschädigt werden muss. Damit dies funktionieren kann, müssen einige Austauschprozesse stattfinden. Diese sind von der Bundesnetzagentur beschrieben und definiert.² Die Aufgabe Netzstabilität zu gewährleisten hat sich stark erhöht. Somit ist es nicht verwunderlich, dass es sich dabei um komplexe Prozesse handelt. Ihre Komplexität wird in Zukunft nicht abnehmen: Während die Prozesse des Redispatch 2.0 in Umsetzung und Erprobung sind, stößt man bereits auf den Begriff Redispatch 3.0, bei dem auch kleine Potenziale ausgeschöpft werden.³ ⁴

_______________________

¹ Eigene Darstellung
² Bundesnetzagentur 2022, Redispatch https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/Engpassmanagement/Redispatch/start.html, Abruf 17.11.2022
³ Vgl. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V, 2020, BDEW-Leitfaden zur Berechnung der Ausfallarbeit Redispatch 2.0, S.7-8, 38-47
⁴ Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Anlage 2 zum Beschluss BK6-20-059 – „Kommunikationsprozesse Redispatch“, S.5
⁵ Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2022, BMWK – Redisptach 3.0, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/GAIA-X-Use-Cases/redispatch-30.html, Abruf 18.11.2022
⁶ Vgl. TransnetBW GmbH, 2022, Studie zu Redispatch 3.0 vorgestellt, https://www.transnetbw.de/de/newsroom/presseinformationen/studie-zu-redispatch-3-0-vorgestellt, Abruf 18.11.2022

More articles